Einfach online erstellen

Hinweis: Eine Übersicht für den passenden Energieausweis Wohngebäude finden Sie hier!

Kostenfreie Beratung 04131 92 79 111

Verbrauchsausweis
49inkl. MwSt.
  • ✔ In 5 Schritten
  • ✔ Bearbeitung innerhalb 24h
  • Ingenieurdienstleistung
  • PDF-Vorschau
  • ✔ Servicetelefon
  • 10 Jahre rechtsgültig
  • DIBt Registrierung nach GEG
Bedarfsausweis
89inkl. MwSt.
  • ✔ In 7 Schritten
  • Bearbeitung innerhalb 24h
  • ✔ Ingenieurdienstleistung
  • PDF-Vorschau
  • ✔ Servicetelefon
  • 10 Jahre rechtsgültig
  • DIBt Registrierung nach GEG
Premiumservice
ab €79inkl. MwSt.
  • ✔ Vor-Ort-Bedarfsausweis
  • ✔ Energieausweis via Telefon
  • (Mo bis Fr 10-18 Uhr)
  • ✔ Großaufträge ab 10 Energieausweise
  • PDF-Vorschau
  • 10 Jahre rechtsgültig
  • DIBt Registrierung nach GEG

Benötigte Infos

  • Heizkostenabrechnungen (Verbrauch der letzten 3 Jahre, inkl. der letzten Abrechnungsperiode)
  • Gebäudetyp (Ein- Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Gebäudestand (freistehend, einseitig oder zweiseitig angebaut)
  • Baujahr Gebäude
  • Baujahr Wärmeerzeuger
  • Gebäudewohnfläche
  • Art der Lüftung/Kühlung
  • Energieträger (Öl, Gas, usw.)
  • Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral (z.B. Durchlauferhitzer))
  • Leerstandszeitraum (wenn Leerstand im Abrechnungszeitraum)
  • Gebäudefoto
  • Foto von der Heizung (Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll)

Benötigte Infos

  • Gebäudetyp (Ein- Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Gebäudestand (freistehend, einseitig oder zweiseitig angebaut)
  • Baujahr Gebäude
  • Gebäudeform (rechteckig, L-Form, T-Form, U-Form)
  • Außenmaße Gebäude
  • Anzahl der Geschosse (ohne Dachgeschoss)
  • Dachgeschoss (ausgebaut, nicht ausgebaut)
  • Dachform (flach, mittel, steil)
  • Aufbau der Gebäudehülle (Dach, Außenwand, Fenster/Baujahr,  Keller, Boden)
  • Anlagentechnik (Wärmeerzeuger/Baujahr, Energieträger, Warmwasserbereitung)
  • Art der Lüftung/Kühlung
  • Gebäudefoto
  • Foto von der Heizung (Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll)

Energieausweis für Wohngebäude

Unter Beachtung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Vertretbarkeit, ist der Energieausweis ein Teil der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Mit dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu installieren, wird der Plan mit einer Modernisierungsoffensive, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan für Wohngebäude verfolgt.

Für den Vermieter, Verpächter und Verkäufer besteht die Verpflichtung, dass der Energieausweis spätestens bei Besichtigung einer Immobilie zur Ansicht bereitgestellt und nach Vertragsabschluss übergeben werden muss. Mit dem Energieausweis hat der Mieter, Pächter und Käufer die Möglichkeit, erste Informationen über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu erhalten. Je nach Baujahr und energetischem Zustand des Gebäudes muss der Bedarfsausweis oder kann wahlweise auch der Verbrauchsausweis erstellt werden.

Der Energieausweis stellt den Endenergiebedarf dar, der verbrauchs- oder bedarfsorientiert sein kann. Eine Farbskala von GRÜN, über GELB und bis ROT, bietet eine erste Orientierung, damit das Ergebnis für das betreffende Gebäude eingeschätzt werden kann. GRÜN steht für einen geringen, GELB für einen mittleren und ROT für einen hohen energetischen Aufwand der zum Heizen und für die Warmwasserbereitung aufgebracht werden muss. Die Farbskala ist zusätzlich bei Wohngebäuden in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt und erleichtert es, das Ergebnis auf dem Energieausweis richtig einzuordnen.

Der Endenergiebedarf auf dem Energieausweis beschreibt den gesamten energetischen Aufwand, innerhalb der Gebäudegrenzen, der zum Heizen und für die Warmwasserbereitung aufgebracht wird. Der Primärenergiebedarf zeigt den zusätzlichen energetischen Aufwand für die Gewinnung und den Transport des eingesetzten Energieträgers. Auf den Endenergiebedarf werden je nach Energieträger festgelegte Zuschläge berechnet und erneuerbare Energien wirken sich auf die Bedarfe positiv aus.

Modernisierungsempfehlungen runden den Energieausweis ab. Der Mieter, Pächter und Käufer erhält nicht nur einen ersten Einblick in die zu erwartenden Energiekosten. Auch der Vermieter, Verpächter und Besitzer einer Immobilie erhält erste Hinweise für Modernisierungsmaßnahmen, damit die energetische Qualität der Gebäudehülle oder auch der Anlagentechnik verbessert werden kann. Die Kosten der Maßnahmen sollten wirtschaftlich sinnvoll sein und sich innerhalb der Lebenszeit einer Immobilie durch modernisierungsbedingte Einsparungen mindestens ausgleichen.

Empfehlen:

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Der günstige Verbrauchsausweis kann für Wohngebäude ab Baujahr 1978 erstellt werden und Baujahrunabhängig ab 5 Wohneinheiten. Wenn eine Immobilie mit Bauantrag vor 01.10.1977 nach einer Modernisierung das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht, kann der Verbrauchsausweis erstellt werden. In Summe sollte das modernisierte Gebäude ein gedämmtes Dach und eine gedämmte Außenfassade und mind. 2-fach verglaste Fenster vorweisen. Für Bestandsgebäude, mit Bauantrag vor dem 01.10.1977, ist ohne eine energetische Sanierung nur der Bedarfsausweis rechtsgültig ausstellbar. Für Neubauten kann ausschließlich der Bedarfsausweis ausgestellt werden, weil noch keine Verbräuche der letzten 3 Jahre vorliegen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis bildet den Endenergiebedarf für Heizen und Warmwasser über den durchschnittlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre ab. Aufgrund des Nutzerverhaltens kann das Ergebnis für den energetischen Aufwand einer Immobilie stark schwanken, wenn dieser mit einem Verbrauchsausweis dargestellt wird. In einem Haus gleicher Größe kann z.B. 1 Person oder können auch 10 Personen für den Verbrauch in Betracht kommen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis bildet den Endenergiebedarf für die Immobilie über die energetische Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik ab. Der Bedarfsausweis ist nicht vom Nutzerverhalten abhängig, wird von einem Experten erstellt und ist eindeutig das bessere Instrument, um Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen.

Hinweis: Eine Übersicht für den passenden Energieausweis zum Wohngebäude finden Sie hier!

Fazit – Energieausweis für Wohngebäude

  • Der Energieausweis zeigt wahlweise den energetischen Verbrauch oder Bedarf für Heizen und Warmwasser einer Immobilie an.
  • Der Bedarfsausweis ist das bessere Instrument, um Gebäude energetisch zu vergleichen.
  • Der Mieter, Pächter oder Käufer kann mit dem Energieausweis die Kosten für das Heizen und die Warmwasserbereitung abschätzen.
  • Vermieter, Verpächter und Immobilienbesitzer profitieren von Modernisierungsempfehlungen.
  • Der Energieausweis kann in eine geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan und weitere Fördermittel münden.
  • Eine energetische Sanierung senkt Energiekosten, bringt mehr Wohnkomfort und steigert den Wert einer Immobilie.