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Hinweis: Eine Übersicht für den passenden Energieausweis zum Nichtwohngebäude finden Sie hier!

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Verbrauchsausweis
89inkl. MwSt.
  • ✔ In 4 Schritten
  • ✔ Bearbeitung innerhalb 24h
  • Ingenieurdienstleistung
  • PDF-Vorschau
  • ✔ Servicetelefon
  • 10 Jahre rechtsgültig
  • DIBt Registrierung nach GEG
Bedarfsausweis
ab €359inkl. MwSt.
  • ✔ In 8 Schritten
  • Bis 10 Räume und je angef. 10 Räume 239 €
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Premiumservice
ab €119inkl. MwSt.
  • ✔ Vor-Ort-Bedarfsausweis
  • ✔ Verbrauchsausweis via Telefon
  • (Mo bis Fr 10-18 Uhr)
  • ✔ Großaufträge ab 10 Energieausweise
  • PDF-Vorschau
  • 10 Jahre rechtsgültig
  • DIBt Registrierung nach GEG

Benötigte Infos

  • Gebäudenutzungsart/en (z.B. Büro, Werkstatt, Lager, Praxis, usw.)
  • Baujahr Gebäude
  • Baujahr Wärmeerzeuger
  • Art der Lüftung/Kühlung
  • Energieträger (Öl, Gas, usw.)
  • Heizkostenabrechnungen (Verbrauch der letzten 3 Jahre, inkl. der letzten Abrechnungsperiode)
  • Stromkostenabrechnungen (Verbrauch letzten 3 Jahre, inkl. der letzten Abrechnungsperiode)
  • Leerstandszeitraum (wenn Leerstand im Abrechnungszeitraum)
  • Gebäudefoto
  • Foto von der Heizung (Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll)

Benötigte Infos

Nach dem Bestellvorgang erhalten Sie eine Checkliste via Mail und senden diese ausgefüllt, mit einem bemaßten Grundriss/Skizze, zurück.

  • Baujahr Gebäude
  • Art der Lüftung Kühlung
  • Anlagentechnik (Wärmeerzeuger/Baujahr, Beleuchtung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftungsanlage (wenn vorhanden))
  • Energieträger (Öl, Gas, usw.)
  • Aufbau der Gebäudehülle (Dach, Außenwand, Fenster/Baujahr, Keller, Boden)
  • Außenmaße Gebäude (Grundriss/Skizze)
  • Schnitt/Raumhöhen
  • Nutzungsart der Räume (Flur, Büro, WC, usw.)
  • Fotos von den freien Gebäudeseiten
  • Foto von der Heizung (Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll)
  • Foto von der Anlagentechnik (Lüftungsanlage, Anlage zur Kühlung)

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude, die auch als Gewerbeimmobilien bezeichnet werden, ist Teil der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland zu finden sein. Der Energieausweis vermittelt einen ersten Eindruck über die energetische Qualität einer Immobilie und soll notwendige Modernisierungsmaßnahmen vorantreiben. Gebäude können in Bezug auf die möglichen Energiekosten dargestellt werden und sorgen energetisch modernisiert für eine höhere Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.

Für den Vermieter, Verpächter und Verkäufer besteht die Verpflichtung, dass der Energieausweis spätestens bei Besichtigung einer Immobilie zur Ansicht bereitgestellt und nach Vertragsabschluss übergeben werden muss. Mit dem Energieausweis hat der Mieter, Pächter und Käufer die Möglichkeit, erste Informationen über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu erhalten. Für eine Gewerbeimmobilie kann wahlweise der Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn Verbrauchsdaten für Heizen und Strom vorliegen.

Der Energieausweis stellt die Endenergiebedarfe für Wärme und Strom getrennt dar, die verbrauchs- oder bedarfsorientiert sein können. Eine Farbskala von GRÜN, über GELB und bis ROT, bietet eine erste Orientierung, damit das Ergebnis für das betreffende Gebäude eingeschätzt werden kann. GRÜN steht für einen geringen, GELB für einen mittleren und ROT für einen hohen energetischen Aufwand der zum Heizen, für die Warmwasserbereitung, Lüftung, Beleuchtung, Kühlung, usw., aufgebracht werden muss.

Der Endenergiebedarf auf dem Energieausweis beschreibt den energetischen Aufwand innerhalb der Gebäudegrenzen, inkl. seiner Verluste, der aufgebracht wird. Der Primärenergiebedarf zeigt den zusätzlichen energetischen Aufwand für die Gewinnung und den Transport der eingesetzten Energieträger. Auf den Endenergiebedarf werden je nach Energieträger festgelegte Zuschläge berechnet und erneuerbare Energien wirken sich auf den Gesamtbedarf positiv aus.

Modernisierungsempfehlungen runden den Energieausweis ab. Der Mieter, Pächter und Käufer erhält nicht nur einen ersten Einblick in die zu erwartenden Energiekosten. Auch der Vermieter, Verpächter und Besitzer einer Immobilie erhält erste Hinweise für Modernisierungsmaßnahmen, damit die energetische Qualität der Gebäudehülle oder auch der Anlagentechnik verbessert werden kann. Die Kosten der Maßnahmen sollten wirtschaftlich sinnvoll sein und sich innerhalb der Lebenszeit einer Immobilie durch modernisierungsbedingte Einsparungen mindestens ausgleichen.

Empfehlen:

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Der  kostengünstige Verbrauchsausweis kann für Nichtwohngebäude im Bestand unabhängig vom Baujahr erstellt werden, wenn Verbrauchsdaten für Strom und Heizen der letzten 3 Jahre vorliegen. Für Neubauten kann nur der Bedarfsausweis angefertigt werden, weil noch keine Verbräuche vorliegen. Die energetischen Bedarfe werden in ihrer Gesamtheit erfasst und über den Energieausweis dargestellt und vermitteln einen ersten Eindruck über die energetische Qualität einer Immobilie.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis bildet den Endenergiebedarf für Wärme und Strom über den durchschnittlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre ab. Energetischen Bedarfe werden in ihrer Gesamtheit erfasst und der Verbrauchsausweis kann aus diesem Grund nur Modernisierungsempfehlungen aufzeigen, die in der Regel allgemein gehalten sind.

Der bedarfsorientierte Energieausweis bildet den Endenergiebedarf für Wärme und Strom über die energetische Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik ab. Die Gebäudehülle wird für den Bedarfsausweis rechnerisch in seine Einzelteile zerlegt, die verschiedenen Nutzungsarten der Räume werden berücksichtigt und abschließend die Anlagentechnik erfasst. Der hohe Aufwand ermöglicht eine sehr genaue Darstellung der Immobilie in ihrer energetischen Gesamtheit. Schwachstellen können erkannt und sehr genaue Empfehlungen gegeben werden, wenn es um die energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine Modernisierung der Anlagentechnik geht.

Hinweis: Eine Übersicht für den passenden Energieausweis zum Nichtwohngebäude finden Sie hier!

Fazit – Energieausweis für Nichtwohngebäude

  • Der Energieausweis zeigt wahlweise den energetischen Verbrauch oder Bedarf für Wärme und Strom einer Immobilie an.
  • Der Bedarfsausweis ist das genaue Instrument, um energetische Modernisierungsmaßnahmen aufzuzeigen.
  • Der Mieter, Pächter und Käufer bekommt ein Dokument in die Hand, mit dem er die Kosten für Wärme und Strom abschätzen kann.
  • Vermieter, Verpächter und Immobilienbesitzer profitieren von Modernisierungsempfehlungen.
  • Eine energetische Sanierung senkt Energiekosten, bringt mehr Komfort und steigert den Wert einer Immobilie.