KfW Beratung (Hamburg-Lüneburg-Uelzen)

Die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, wenn es um das Thema „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ geht. Die Förderbank unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss oder auch über Förderkredite. Bei einem Sonderkredit mit Tilgungszuschuss muss nicht der volle Betrag zurückgezahlt werden. Je nachdem in welcher energetischen Qualität eine geförderte Maßnahme umgesetzt worden ist, kann der Zuschuss zur Tilgung unterschiedlich groß ausfallen.

Als zugelassener Experte für Energieeffizienz, beraten und unterstützen wir Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, bei der Planung und Umsetzung ihres Vorhabens. Energetische Baumaßnahmen sind komplex und als Spezialist für energieeffizientes Bauen, Umbauen und Sanieren sichern wir die Umsetzung, von der Planung bis zur Fertigstellung. Die KfW empfiehlt und fördert den Einsatz eines Experten, damit die energetische Qualität aller Maßnahmen sichergestellt ist.

Wenn Sie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ wollen, ist der Energie-Effizienz-Experte für verschiedene Aufgaben zuständig, damit Fördermittel beantragt werden können. Der Experte muss je nach Förderprogramm für die Planung herangezogen werden oder auch für eine Baubegleitung zur Qualitätssicherung, welche über die KfW förderfähig ist. Er bestätigt beim Antrag die technischen Mindestanforderungen, sowie die mögliche Energieeinsparung mit CO2-Bilanz. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Arbeiten kann der Experte die planmäßige Durchführung der Maßnahmen bescheinigen.

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Energieeffizient bauen und sanieren – Wohngebäude

Mit dem Bestreben der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu installieren, vergibt die KfW verschiedene Förderprodukte, die zum Erreichen des Ziels beitragen sollen. Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, sowie Eigentumswohnungen sind angesprochen. Aber auch Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sind antragsberechtigt, wenn es um energieeffizientes Bauen und Sanieren geht.

Der Energie-Effizienz-Experte ist für alle Zuschüsse über die KfW erforderlich, wenn Wohngebäude energiesparend gebaut oder saniert werden sollen. Der Experte stellt sicher, dass die technischen Anforderungen im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung einer geförderten Maßnahme, eingehalten werden.

Ablauf – Wohngebäude energieeffizient bauen und sanieren

Wenn Sie ihre Immobile mit Einzelmaßnamen oder einer kompletten Sanierung energieeffizient Sanieren wollen, ist der Energie-Effizienz-Experte oder auch Energieberater ihr wichtigster Ansprechpartner. Für Zuschüsse oder Förderprodukte der KfW erhalten Sie eine fachgerechte und unabhängige Beratung. Im Grundsatz benötigen Sie für alle Fördermittel und Kredite aus dem Bereich, Wohngebäude energetisch Bauen und Sanieren, einen zugelassenen Experten.

Ist-Analyse – Der Experte führt im Vorfeld eine so genannte Ist-Analyse der Immobilie vor Ort durch. Die Ist-Analyse zeigt möglich Schwächen in der Bausubstanz, sowie die Energieeffizienz der Immobilie auf. Auf Basis der ermittelten Daten, erstellt der Energieberater eine Liste mit möglichen Maßnahmen, welche die energetische Qualität der Immobilie steigern und Energiekosten senken können.

An dieser Stelle empfiehlt sich eine vom BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung, die mit bis zu 80% der Beratungskosten durch das BAFA gefördert werden kann. Sie erhalten im Vorfeld einen Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, in Zusammenhang mit den möglichen Kosten und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit, detailliert darstellen kann.

Finanzierung –  Mit dem Experten können Sie auch die Finanzierung besprechen und ihr Budget auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen abstimmen. Sie erhalten in der Beratung einen Überblick über die möglichen Fördermittel der KfW, die als Kredit, als Zuschuss oder in einer Sonderform, als Kredit mit Tilgungszuschuss, bereitstehen.

Bestätigung zum Antrag – Nachdem der Energie-Effizienz-Expert eine energetische Fachplanung nach den Bedingungen der Förderprodukte durchgeführt hat, füllt er für Sie das Formular Bestätigung zum Antrag aus. Der Antrag wird von der Kreditanstalt für Wideraufbau nur dann angenommen, wenn der beratende Experte die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.

Baubegleitung –  Die KfW fördert die Begleitung einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme von der Detailplanung, über die Kontrolle der fachgerechten Durchführung, bis hin zur finalen Abnahme. 

Bestätigung nach Durchführung – Nach Beendigung der geförderten Sanierungsmaßnahme, bestätigt der Energie-Effizienz-Experte die Umsetzung der technischen Mindestanforderungen. Mit dem Formular Bestätigung nach Durchführung. Abschließend können die beantragten Fördermittel von der KfW ausgezahlt werden.

Energieeffizient bauen und sanieren – Nichtwohngebäude

Mit der Vorgabe den Energiebedarf und den CO2-Ausstoß im Gebäudebestand und bei Neubau deutlich zu senken, vergibt die KfW verschiedene Förderprogramme, zinsgünstige Kredite, an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, wenn ein Nichtwohngebäude energieeffizient gebaut oder saniert werden soll. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu installieren.

Angesprochen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmer oder Freiberufler im In- und Ausland. Auch Contracting-Geber, die Dienstleistungen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden erbringen, sind antragsberechtigt.

Unternehmen mit mindestens 50% kommunalem Gesellschaftshintergrund sind einbezogen und Unternehmen, sowie natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, können von den Produkten der KfW profitieren. Auch Gemeinnützige Unternehmen und Kirchen haben die Möglichkeit Förderkredite zu beantragen.

Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe aus Stadt, Land oder Gemeinde. Für Gemeindeverbände, wie kommunale Zweckverbände, sind evtl. Förderkredite nach einer Einzelfallprüfung der KfW möglich, wenn ein Nichtwohngebäude energieeffizient gebaut oder saniert werden soll.

Der Sachverständige ist für alle Zuschüsse erforderlich, wenn die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, sowie die Energie- und CO2-Einsparung, bei Antragstellung bescheinigt werden muss. Für geschützte Bausubstanz darf nur ein zugelassener Sachverständiger aus der Expertenliste für Baudenkmal herangezogen werden. Der geprüfte KfW-Experte für Nichtwohngebäude bietet sich aufgrund seiner Fachkompetenz für die Beratung, Planung und Bescheinigung an. Ob Sie einen Energie-Effizienz-Experten für die Planung benötigen, der auch Sachverständiger nach GEG ist, gibt das gewählte Förderprodukt vor.

Ablauf – Nichtwohngebäude energieeffizient bauen und sanieren

Wenn Sie ihre Immobile mit Einzelmaßnamen oder einer komplette Sanierung energieeffizient Sanieren wollen, ist der Energie-Effizienz-Experte oder auch Energieberater ihr wichtigster Ansprechpartner. Für Zuschüsse oder Förderprodukte der KfW ist vor Beginn der Maßnahme, eine fachgerechte und unabhängige Energieberatung mit Sanierungskonzept oder eine Neubauberatung empfehlenswert. Das BAFA fördert eine Energieberatung mit Sanierungskonzept über die Programme, Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand und Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen.

Im Grundsatz benötigen Sie für alle Fördermittel und Kredite aus dem Bereich, Nichtwohngebäude energetisch Bauen und Sanieren, einen zugelassenen Sachverständigen, der im besten Fall ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte ist. Für Denkmale ist ausschließlich ein Experte aus der Kategorie, KfW-Effizienzgebäude Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, zuständig.

Ist-Analyse – Der Experte führt im Vorfeld eine so genannte Ist-Analyse der Immobilie vor Ort durch. Die Ist-Analyse zeigt möglich Schwächen in der Bausubstanz, sowie die Energieeffizienz der Immobilie auf. Auf Basis der ermittelten Daten, erstellt der Energieberater ein Sanierungskonzept, welche die energetische Effizienz der Immobilie steigern und Energiekosten senken können.

Finanzierung –  Mit dem Experten können Sie auch die Finanzierung besprechen und ihr Budget auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen abstimmen. Sie erhalten in der Beratung einen Überblick über die möglichen Fördermittel der KfW, die als Kredit oder in einer Sonderform, als Kredit mit Tilgungszuschuss, bereitstehen.

Bestätigung zum Antrag – Nachdem der Energie-Effizienz-Expert die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Förderprodukte geprüft hat, füllt er für Sie das Formular, Bestätigung zum Antrag, aus. Der Antrag wird von der KfW nur dann angenommen, wenn der beratende Experte die Einsparung von Energie und CO2 bescheinigt.

Baubegleitung –  Der Energie-Effizienz-Experte kann Sie von der Detailplanung, über die Kontrolle der fachgerechten Durchführung, bis hin zur finalen Abnahme begleiten, wenn Sie ein Nichtwohngebäude energieeffizient bauen oder auch sanieren wollen.

Bestätigung nach Durchführung – Nach Beendigung der geförderten Sanierungsmaßnahme, bestätigt der Energie-Effizienz-Experte die Umsetzung der technischen Mindestanforderungen mit dem Formular, Bestätigung nach Durchführung. Abschließend können die beantragten Fördermittel von der KfW ausgezahlt werden.

Fazit – KfW Beratung

  • Wir unterstützen Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, bei der Planung und Umsetzung ihres Vorhabens.
  • Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme an, wenn es um das Thema, Energieeffizient Bauen und Sanieren, geht.
  • Die Fördermittel der KfW und des BAFA sind vor Beginn einer förderfähigen Maßnahme zu beantragen.
  • Der geprüfte KfW-Experte für Nichtwohngebäude bietet sich aufgrund seiner Fachkompetenz für die Baubegleitung an.
  • Der Energie-Effizienz-Experte oder auch Sachverständige, ist für alle KfW-Zuschüsse bei Bau und Sanierung erforderlich.
  • Ein Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau reduziert die förderfähigen Kosten.
  • Der Tilgungszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit.
  • Eine energetische Sanierung senkt Energiekosten, bringt mehr Komfort und steigert den Wert einer Immobilie.

Stand: März 2024, ohne  Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit. (kfw.de)