BAFA Förderung-Beratung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Empfehlen:

Förderung Sanierung Einzelmaßnahmen ab 18.10.2023

Wie erfolgt die Antragstellung?

 

Schritt 1: Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

  • Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.
    Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine
    Förderung.
  • Falls ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden wird, Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (TPB). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPBID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Antrag abgefragt.

Schritt 2:

  • Merkblatt zur Antragstellung lesen und Antrag online stellen. Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal abwarten. Aktivierung des BAFA-Portal-Zugangs mithilfe des Aktivierungslinks.

Schritt 3: Auftragsvergabe/Vertragsabschluss

  • Antragstellende Person
  • Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
  • Hinweis: Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Schritt 4: Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

  • Falls ein EEE eingebunden wurde, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
  • Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen und Absenden des Online-Verwendungsnachweises sowie Upload der erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal (siehe auch Zuwendungsbescheid Punkt 4).

Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

  • Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Stand: Oktober 2023, ohne  Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit. (bafa.de)