BAFA Vor-Ort-Beratung (Hamburg-Lüneburg-Uelzen)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Eigentümer von Wohngebäuden, Mieter sowie Pächter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Nießbrauchberechtigte über verschiedenen Förderprogramme, die ihr bestehendes Wohngebäude energetisch sanieren wollen.  Mit dem Ziel die gesteckten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, werden durch das BAFA Zuschüsse vergeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine BAFA Vor-Ort-Beratung zeigt sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen auf und verdeutlicht weitere Fördermöglichkeiten.

Mit dem Ziel Energie einzusparen wird der energetische Ist-Zustand der Gebäudehülle und Anlagentechnik durch einen zugelassenen Experten vor Ort erfasst. Anschließend werden die Informationen analysiert und auf Grundlage der Daten kann ein energetisches Sanierungskonzept ausgearbeitet werden. Das Konzept zeigt auf, wie das Gebäude sinnvoll modernisiert wird und Heizkosten reduziert werden können. Eine Modernisierung vermindert auch die Belastung der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und steigert den Wert der Immobilie.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann nach bestimmten Vorgaben auf ihre eigenen Wünsche und Gegebenheiten angepasst werden. Es besteht die Möglichkeit eine Gesamtsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder eine Schritt-für-Schritt Sanierung planen zu lassen. Wenn der Wunsch besteht, möglichst zeitnah in einem modernisierten Haus wohnen zu können, empfiehlt sich die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung in einem Schritt. Die Schritt-für-Schritt Planung, mit Blick auf eine sinnvolle energetische Sanierung, kann die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Eigentümers berücksichtigen.

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsplan ist ein Beratungsinstrument für eine Energieberatung bei Wohngebäuden vor Ort. Der iSFP wird seit dem 1. Juli 2017 als Dokumentation für eine Energieberatung vor Ort verwendet. Die Ergebnisse der Beratung und die Planung einer energetischen Sanierung werden über den iSFP verständlich dargestellt. Der Sanierungsfahrplan zeigt den energetischen Ausgangszustand der Immobilie auf und stellt die geplanten Maßnahmen in einer leicht verständlichen Bild- und Farbsprache dar.

Der iSFP zeigt zunächst Fotos der Bauteile, welche am dringlichsten saniert werden müssen und verschiedene Farben unterstreichen die Bildaussage. Es folgt ein Überblick über den energetischen Ist-Zustand der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Eine Farbskala zur Energieeffizienz der einzelnen Bauteile erleichtert es, die Ergebnisse der Energieberatung zu deuten. Der tatsächliche Verbrauch und das Nutzerverhalten werden dem berechnetem Energiebedarf gegenübergestellt. Aus diesen Informationen folgen Nutzungsempfehlungen, die den Energieverbrauch und damit Kosten senken können.

Nachfolgend gibt der iSFP wichtige Hinweise und Informationen darüber, wie die geplante Sanierung gestartet werden kann und welche Planer und Sachverständige bei der Umsetzung hilfreich sein können. Weiter zeigt der Sanierungsfahrplan anschaulich die verschiedenen Maßnahmenpakete mit den dazugehörigen Kosten und den möglichen Fördermitteln auf. Bei einer Schritt-für-Schritt Sanierung werden die Maßnahmen über die Zeit dargestellt. Zum Verständnis der Ergebnisse aus dem iSFP werden abschließend verschiedene Begriffe und Informationen erklärt.

Umsetzungshilfe für ihre Maßnahmen – Die Umsetzungshilfe beantwortet verschiedene Fragen zu den Maßnahmenpaketen und gibt nützliche Tipps. Das Dokument verdeutlicht den Nutzen einer Maßnahme und zeigt den nach Möglichkeit geplanten Zeitpunkt einer Sanierung auf. Zugehörige Daten, anfallende Kosten und mögliche Fördermittel sind auf einen Blick zu erfassen. Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Maßnahmen, mit einem Leitfaden zur Umsetzung, erweitert die Hinweise.

Zur Qualitätssicherung und Optimierung einer Maßnahmen sollte die Umsetzung im Rahmen einer Baubegleitung überwacht werden, die bis zu 50% förderfähig sein kann. Über verschiedene Mess- und Nachweismethoden können Fachfirmen die Qualität der Maßnahmen sicherstellen. Eine Optimierung der Anlagentechnik erfolgt über verschiedene Ansätze, auf die in der Umsetzungshilfe hingewiesen wird.

Weiter liefert die Umsetzungshilfe Informationen zu den jährlichen Gesamtkosten aller Maßnahmenpakete, mit nützlichen Informationen für die Hausbank. Eine technische Dokumentation der Maßnahmen mit genauen Kennwerten und Gebäudeansichten runden die Umsetzungshilfe ab.

BAFA – Förderverfahren

Mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ können Haus- und Wohnungseigentümer von Zuschüssen profitieren, welche über das BAFA für eine Energieberatung bei Wohngebäuden angeboten werden. Der Zuschuss für die BAFA-Vor-Ort-Beratung wird einfach durch den Experten beantragt und wird vom vereinbarten Beratungshonorar abgezogen.  Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, wird direkt an den Berater ausgezahlt und der Beratene hat möglichst wenig Aufwand.

Zielgruppen – Die Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden und Gemeinschaften von Wohneigentum. Aber auch Nießbrauchberechtigte, Mieter und Pächter können von einer bezuschussten Energieberatung profitieren, die als Anreiz für eine energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden ins Leben gerufen wurde.

Fördervoraussetzungen – Damit eine geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden kann, muss das Wohngebäude folgende Bedingungen erfüllen. Das Wohngebäude soll in Deutschland stehen und der Bauantrag ist mindestens vor 10 Jahren gestellt worden. Wenn das Wohngebäude gemischt für Wohnen und Gewerbe genutzt wird, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Förderhöhe – Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann beim BAFA ein Zuschuss beantragt werden der 50%, aber max. 650 € des vereinbarten Beratungshonorars abdeckt. Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten sind sogar mit einem Zuschuss bis zu 850 € förderfähig.

Förderung BAFA Vor-Ort-Beratung

Wohneinheiten
[WE]

1-2

3-4

5-6

Beratung/iSFP
[Brutto]

1625

2125

2500

Förderung
[%]

40

40

34

Förderung
[€]

650

850

850

Kosten
[€]

975

1275

1650

Beratungshonorar – Das Honorar für eine umfassende Energieberatung über einen iSFP-Sanierungsfahrplan, richtet sich nach dem Aufwand für die Datenerfassung und den energetischen Maßnahmen, die für das Wohngebäude geplant werden. Für ein unverbindliches Angebot können Sie einfach die erforderlichen Unterlagen via Mail senden. Sie können aber auch einen kostenlosen Termin mit uns vereinbaren, damit wir die notwendigen Daten vor Ort besprechen und bewerten können.

Ablauf – BAFA Vor-Ort-Beratung

Die BAFA Vor-Ort-Beratung und weitere Fördermittel sind vor Beginn einer förderfähigen Maßnahme zu beantragen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor einer Bewilligung oder schriftlichen Zustimmung des BAFA, mit einer beantragten Maßnahme begonnen wird. Aus diesem Grund nehmen Sie zunächst einfach Kontakt mit uns auf, damit offene Fragen im Vorfeld besprochen werden können.

Antrag – Im ersten Schritt beauftragen einen zugelassenen Experten mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der beauftragte Experte stellt daraufhin einen Fördermittelantrag beim BAFA für das betreffende Wohngebäude. Anschließend erhält der energieberatende Experte einen Förderbescheid über die BAFA Vor-Ort-Beratung.

Beratung – Der Berater hat nach dem Erhalt der Bewilligung 9 Monate Zeit, die Beratung durchzuführen, den Bericht der Energieberatung zu übergeben und zu erläutern. Wenn das Ergebnis vor Ort oder telefonisch besprochen wird, nutzen Sie einfach die Gelegenheit, offene Fragen mit dem beauftragten Experten zu besprechen. Nach der Vor-Ort-Beratung erhalten Sie eine um den Zuschuss des BAFA reduzierte Rechnung.

Halten Sie für die Beratung folgende Daten bereit: 1. Baupläne, 2. Baubeschreibung (Aufbau der Gebäudehülle), 3. Berechnung der Wohnfläche, Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, 4. Daten zur Anlagentechnik, 5. Sanierungsdaten.

Prüfung – Nach dem Erläuterungsgespräch unterzeichnen Sie und der energieberatende Experte die Verwendungsnachweiserklärung in Zusammenhang mit der Energieberatung vor Ort. Die Erklärung wird mit der Rechnung und dem iSFP als Beratungsbericht zur Prüfung eingereicht und abschließend kann der Zuschuss an den Berater ausgezahlt werden.

Fazit – BAFA Vor-Ort-Beratung

  • Die BAFA Vor-Ort-Beratung und weitere Fördermittel sind vor Beginn einer förderfähigen Maßnahme zu beantragen.
  • Mit der Vor-Ort-Beratung erhalten Eigentümer und Nutzer von Wohngebäuden eine bis 850 € geförderte Energieberatung.
  • Auf Basis der Informationen können energetische Maßnahmenpakete für das Gebäude geplant werden.
  • Mit bis zu 250 € wird die Erläuterung der Ergebnisse aus dem iSFP-Bericht auf einer WEG-Versammlung gefördert.
  • Der iSFP-Bericht kann Maßnahmen aus dem BAFA-Förderprogramm, Heizen mit erneuerbaren Energien, aufzeigen.
  • Der iSFP kann zum Förderprogramm, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung, führen.
  • Der iSFP-Bericht liefert nützliche Informationen für die Hausbank und für weitere Fördermittel über die KfW Förderbank.
  • Eine energetische Sanierung senkt Energiekosten, bringt mehr Wohnkomfort und steigert den Wert einer Immobilie.

Stand: August 2024, ohne  Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit. (bafa.de)