Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG ist im Januar 2009 mit dem Ziel in Kraft getreten, dass Eigentümer von neu zu errichtenden Gebäuden ihren Wärmebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken müssen. Das Gesetz ist für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ab einer Nutzfläche von 50 m² gültig, die in den Anforderungsbereich der EnEV fallen. Die öffentliche Hand muss auch bei einer umfassenden Sanierung das EEWärmeG beachten.

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