Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit der EnEV sollen die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Die Verordnung ist 2002 für Neubauten in Kraft getreten und hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. 2007 ist die EnEV auch auf den sommerlichen Wärmeschutz angepasst und 2009 sind die Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den erforderlichen Wärmeschutz der Gebäudehülle verschärft worden. Die letzte gültige EnEV 2014 verschärft weiter die energetischen Grenzwerte bei Neubau, erweitert Vorgaben für Bestandsgebäude und die Regeln für den Energieausweis.

 

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