Energieausweis-Pflicht

Die Vorlagepflicht für den Wärmeschutznachweis besteht seit 2002 für alle Neubauten. Seit dem 01.07.2008 ist der Energieausweis auch für alle Wohngebäude aus dem Bestand bis Baujahr 1965 Pflicht. Ab dem 01.01.2009 werden auch Wohngebäude ab Baujahr 1966 einbezogen. Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen den energetische Aufwand mit einem Energieausweis nur dann bilanzieren lassen, wenn die Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder wesentlich verändert wird. Seit dem 01.07.2009 besteht für Gewerbeimmobilien, die auch als Nichtwohngebäude bezeichnet werden, eine Verpflichtung den Energieausweis erstellen zu lassen.

Empfehlen: