Seiteninhalt
BAFA Förderung-Beratung (Hamburg-Lüneburg-Uelzen)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür ist er notwendig?
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anträge mit einem iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Antragsformular des BAFA eingegeben.
Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung des TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID ist 2 Monate gültig und wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis“ beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.
Empfehlen:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Schritt 1: Einholen von Angeboten
- Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen. Für einige Fördermaßnahmen ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine
Förderung.
- Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
Schritt 2: Beauftragung der technischen Projektbeschreibung
- Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen.
- Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden.
- Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.
Schritt 3: Antrag stellen
- Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen.
- Loggen Sie sich im BAFA-Portal in Ihr BAFA-Benutzerkonto ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden.
- Wichtig: Sollten Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dieses ganz unkompliziert im BAFA-Portal erstellen.
Schritt 4 Umsetzung der Maßnahme
- Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt.
- Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
Schritt 5: Einreichung des Verwendungsnachweises
- Nach Abschluss der Maßnahme (Bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
- Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
- Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.
Schritt 6: Prüfung und Auszahlung
- Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft.
- Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Stand: März 2024, ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit. (bafa.de)